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   OLG Schleswig, 17.09.2020 - 2 U 10/19   

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https://dejure.org/2020,28801
OLG Schleswig, 17.09.2020 - 2 U 10/19 (https://dejure.org/2020,28801)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.09.2020 - 2 U 10/19 (https://dejure.org/2020,28801)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. September 2020 - 2 U 10/19 (https://dejure.org/2020,28801)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • notar-drkotz.de

    Vertragliche Vereinbarung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Rechtsübertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 26.09.1996 - VII ZR 318/95

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.09.2020 - 2 U 10/19
    Die Vorformulierung für eine Vielzahl von Verträgen setzt voraus, dass die Vertragsbestimmungen nicht für den konkreten Vertragsschluss entworfen, sondern als Grundlage oder Rahmen für gleichartige Rechtsverhältnisse aufgestellt sind (BGH NJW 2019, 2997; BauR 1997, 123, bei juris Rn. 8).

    Wird die Klausel tatsächlich vielfach verwendet, so spricht eine Vermutung dafür, dass sie für diese vielen Fälle vorformuliert worden und dementsprechend als AGB anzusehen ist (BGH BauR 1997, 123, bei juris Rn. 8 m. w. N.).

    Gesichert ist nur die unstreitige Verwendung der Klausel bei einem weiteren Erbbaurecht, über das ein Verfahren des Karl-Heinz S, als Rechtsnachfolger des im Protokoll vom 1. März 1961 erwähnten Tischlermeisters Karl S, gegen die Beklagte auf Ersetzung der Zustimmung zur Veräußerung beim Amtsgericht Niebüll - 8 C 60/19 (19 UR II 2/19 - anhängig war. Die Beklagte hat in der Berufungsverhandlung unwidersprochen vorgetragen, dass sie die beanstandete Heimfallklausel nur im streitgegenständlichen Erbbaurechtsvertrag und in dem vorgenannten Erbbaurechtsvertrag mit Herrn S, verwendet hat. Die nur einmal wiederholte Verwendung einer Vertragsklausel rechtfertigt jedenfalls für sich allein nicht die Vermutung der Absicht, für viele Fälle vorzuformulieren (BGH BauR 1997, 123, bei juris Rn. 9).

  • BGH, 11.07.2019 - VII ZR 266/17

    Qualifizierung der Regelung in Vertragsmuster des Bundes für Verträge mit

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.09.2020 - 2 U 10/19
    Die Vorformulierung für eine Vielzahl von Verträgen setzt voraus, dass die Vertragsbestimmungen nicht für den konkreten Vertragsschluss entworfen, sondern als Grundlage oder Rahmen für gleichartige Rechtsverhältnisse aufgestellt sind (BGH NJW 2019, 2997; BauR 1997, 123, bei juris Rn. 8).

    In diesem Sinne sind Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen bereits dann vorformuliert, wenn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ihre dreimalige Verwendung beabsichtigt ist (BGH NJW 2019, 2997, bei juris Rn. 31; BauR 2004, 674, bei juris Rn. 17 m. w. N.).

  • LG München II, 15.03.1983 - 2 T 101/83
    Auszug aus OLG Schleswig, 17.09.2020 - 2 U 10/19
    Die genannten Artikel des Grundgesetzes stellen die Kirchengemeinden in den privatrechtlichen Beziehungen zu anderen Mitgliedern nicht schlechter als andere Körperschaften, die - in zulässiger Weise - die Gewährung privatrechtlicher Vorteile vom Fortbestand der Mitgliedschaft abhängig machen können (LG München II Rpfleger 1983, 268; LG Verden, a. a. O.; Sperling, a. a. O.).

    Das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit wird hierdurch nicht eingeschränkt, weil der Erbbauberechtigte durch derartige Klauseln nicht gehindert ist, gleichwohl aus der Kirche auszutreten (LG München II, Rpfleger 1983, 268 (269); LG Flensburg KirchE 1, 182 (184); Sperling, a. a. O.).

  • OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 19 U 232/98

    Erbbaurecht - Heimfallgrund - Zahlungsunfähigkeit des Erbbauberechtigten -

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.09.2020 - 2 U 10/19
    Dazu ist es erforderlich, dass dem Eigentümer der notarielle Veräußerungsvertrag übersandt wird und ihm die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Erwerbers auseinandergesetzt werden (OLG Karlsruhe NJW-RR 2002, 413 (414); von Oefele/Winkler/Schlögel, a.a.O., § 4 Rn. 192).

    Während teilweise vertreten wird, dass der Anspruch auf Zustimmung nicht voraussetzt, dass der Veräußerungsvertrag bereits rechtwirksam geschlossen ist (OLG Karlsruhe NJW-RR 2002, 413 (414)), reicht nach anderer Ansicht die bloße Übersendung eines Entwurfs des geplanten Veräußerungsvertrags nicht aus (von Oefele/ Winkler/Schlögel, a. a. O.).

  • OLG Zweibrücken, 21.04.2004 - 3 W 223/03

    Vereinbarung im Erbbaurechtsvertrag: Einholung der vorherigen Zustimmung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.09.2020 - 2 U 10/19
    Nach allgemeiner Auffassung ist die Vorschrift in § 7 Abs. 1 ErbbauRG zwingendes Recht und kann durch Vereinbarungen zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Erbbauberechtigten nicht abbedungen oder beschränkt werden (OLG Hamm DNotZ 2006, 207; OLG Zweibrücken DNotZ 2004, 934 f.; Ingenstau/Hustedt, ErbbauRG, 11. Aufl., § 7 Rn. 2; Heinemann, MüKo, BGB, 8. Aufl., § 7 ErbbauRG Rn. 2; Maaß, BeckOK BGB, 54. Edition, § 7 ErbbauRG Rn. 2; von Oefele/Winkler/Schlögel, Handbuch Erbbaurecht, 6. Aufl., § 4 Rn. 193; Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl., § 7 ErbbauVO Rn. 2).

    Soweit davon abweichend in § 8 Abs. 1 S. 2 i. V. m. S. 1 des Erbbaurechtsvertrags vereinbart worden ist, dass der Erbbauberechtigte für die Veräußerung der "vorherigen" Zustimmung des Grundstückseigentümers bedarf, ist die Vereinbarung unwirksam, weil die "vorherige" Zustimmung zur Veräußerung nicht zum dinglichen Inhalt des Erbbaurechts gemacht werden kann (OLG Zweibrücken DNotZ 2004, 934; Ingenstau/Hustedt, § 5 Rn. 9; Schmenger, BWNotZ 2006, 73 (90).

  • EuGH, 17.04.2018 - C-414/16

    Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.09.2020 - 2 U 10/19
    Die Kirchenmitgliedschaft darf auch zur Einstellungsvoraussetzung für bestimmte Anstellungsverhältnisse gemacht werden, für die die Kirchenmitgliedschaft von zentraler Bedeutung ist (vgl. EuGH, Urteil vom 17. April 2018, Rechtssache Nr. C-414/16 -, juris).
  • BGH, 13.07.2017 - V ZB 186/15

    Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts: Erzielung eines wertgesicherten

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.09.2020 - 2 U 10/19
    Der mit der Bestellung des Erbbaurechts verfolgte Zweck, der gemäß § 7 Abs. 1 ErbbauRG i. V. m. § 8 Abs. 2 des Erbbaurechtsvertrags durch die Veräußerung nicht wesentlich beeinträchtigt oder gefährdet werden darf, bestimmt sich aus dem Inhalt des Erbbaurechtsvertrags, den Umständen seines Zustandekommens und seiner Handhabung durch die Beteiligten (BGH NJW-RR 2017, 1358 (1360); Hustedt, a. a. O., § 7 ErbbauRG Rn. 9, m. w. N.; Palandt/Wicke, BGB, 79. Aufl., § 7 ErbbauRG Rn. 2; v. Oefele/Winkler/Schlögel, a. a. O., § 4 Rn. 198; Maaß in: Hau/Poseck, BeckOK BGB, 55. Edition, § 7 ErbbauRG Rn. 7).
  • BGH, 26.06.2015 - V ZR 144/14

    Erbbaurechtsvertrag über ein Wohngrundstück zwischen einer öffentlichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.09.2020 - 2 U 10/19
    Grundsätzlich kann jedes Ereignis als den Heimfallanspruch auslösend vereinbart werden (BGHZ 206, 120, bei juris Rn. 14; BGH NJW-RR 2003, 1524; Senat, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 U 2/14 -, juris Rn. 68).
  • BGH, 11.12.2003 - VII ZR 31/03

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.09.2020 - 2 U 10/19
    In diesem Sinne sind Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen bereits dann vorformuliert, wenn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ihre dreimalige Verwendung beabsichtigt ist (BGH NJW 2019, 2997, bei juris Rn. 31; BauR 2004, 674, bei juris Rn. 17 m. w. N.).
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 56/02

    Bestimmtheit der Voraussetzungen für den Heimfall eines Erbbaurechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.09.2020 - 2 U 10/19
    Grundsätzlich kann jedes Ereignis als den Heimfallanspruch auslösend vereinbart werden (BGHZ 206, 120, bei juris Rn. 14; BGH NJW-RR 2003, 1524; Senat, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 U 2/14 -, juris Rn. 68).
  • OLG Schleswig, 05.06.2014 - 2 U 2/14

    Wohnungsnot auf Sylt - Rückruf eines Erbbaurechts aus sozialen Gründen

  • LG Braunschweig, 14.09.1983 - 8 T 477/83
  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

  • BGH, 12.12.1975 - IV ZR 101/74

    Eintritt gesetzlicher Erbfolge - Klage eines Miterben auf Einwilligung in eine

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